Page 4 - Neues aus der Steinlegasse April 224
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Sehr geehrte Waidäcker /innen!


                     Wir wurden von der MA 48 wegen Missbrauch der Biotonnen wie folgt informiert. Bei den Biotonnen in der
                     Waidäckergasse  links  und  rechts  vom  Schranken  wurde  öfters  Aushuberde  entsorgt.  Dadurch  wurden  zwei
                     Biotonnen beschädigt. Wenn weiterhin Aushuberde in den Biotonnen entsorgt wird, werden diese von der MA
                     48 ersatzlos entfernt. Es könnten auch Entsorgungskosten auf alle umliegenden Vereine verrechnet werden. Es
                     wurden alle Kleingartenvereine in der Umgebung verständigt.
                     Folgendes darf bzw. kann in der Biotonne entsorgt werden:
                     • Obst- und Gemüseabfälle
                     • Pflanzliche Speisereste und Brotreste
                     • alte Blumenerde und kaputte Zimmerpflanzen
                     • Rasen-, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt
                     • Fallobst
                     Bitte  bei  der  Inbetriebnahme  der  Wasserleitungen  auf  eventuelle  Undichtheiten  achten.  Es  ist  auch
                     empfehlenswert  die  Dichtheit  der  Wasserleitung  und  des  Wasserzählers  während  der  Gartensaison  in
                     regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Diese Überprüfung können sie selbst wie folgt durchführen:
                     1, Im Haus und im Garten alle Armaturen- und Wasseranschlüsse sperren.
                     2, Beim Wasserzähler darf sich jetzt das schwarze (manchmal auch rot) Zahnrad bzw. die roten Anzeiger (siehe
                     Bild) nicht drehen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass sich das Zahnrad leicht links rechts bewegt. Dies hat
                     keine besondere Bedeutung da es sich dabei um Druckschwankungen handelt.
                     3, Wenn sich beim Zähler über einen Zeitraum von ca. 1 min. keine Bewegung zeigt, ist die Leitung dicht.




                 In den Sommermonaten wird ersucht die Hinweise in der Bauordnung Punkt 4 Koordination und Termine zu beachten.


                 Wie jedes Jahr gilt vom 15. April bis 15. Oktober ein absolutes Parkverbot in der Kleingartenanlage .
                 Das gilt auch für den Umkehrplatz und weiters ist es nicht gestattet am Umkehrplatz zu parken, Baumaschinen oder
                 sonstiges abzustellen.
                 Die Vereinsleitung hofft auf ein zahlreiches Erscheinen bei der Jahreshauptversammlung
                 und wünscht allen Mitgliedern eine schöne Gartensaison.

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