Verwaltung
Sprechstunden & Termine Rundschreiben Allfälliges
In der Zeit vom 15. Oktober 2020 bis einschließlich 15. April 2021 ist das Parken innerhalb der Zone bis zum
Halteverbot beim Schutzhaus erlaubt. Es wird gebeten, sollten Sie über einen Parkplatz des Zentralverbandes
verfügen, diesen auch zu benützen und so zusätzliche Parkmöglichkeiten für „Nichtparkplatzinhaber“ schaffen !!!!
Wir alle wissen, dass bei Herzstillstand jede Minute zählt und daher helfen Defibrillatoren
bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand und Herzrhythmusstörungen bis zum Eintreffen der Rettung, die wichtige
Erstversorgung zu leisten.
Der Verein hat sich daher entschlossen mit finanzieller Unterstützung des Bezirksverband der Kleingärtner Wiens
einen solchen anzuschaffen.Es handelt sich dabei um den
Halbautomatischen Defibrillator ZOLL AED 3, inklusive GSM Kommunikationsmodul
und AED Schrank mit Heizung.
Eine Einführung zur Handhabung wurde für den 14.06.2019 18:00
Beginn der Jahreshauptversammlung festgelegt.Somit ist gewährleistet, dass viele Interessierte daran teilnehmen können.
Weiters gibt es noch die Möglichkeit einer kostenlosen Einschulung.
vereinsleitung@waidäcker.at
Diese wird in Gruppen stattfinden.
Anmeldung bis 07.07.2019 unter
Standort:
(Schutzhaus; Hexenhaus; Pergola)
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Es wird gebeten, sollten Sie über einen Parkplatz des Zentralverbandes verfügen,
diesen auch zu benützen und so zusätzliche Parkmöglichkeiten
für „Nichtparkplatzinhaber“ schaffen !!!!
Verwaltung Sprechstunden & Termine Rundschreiben
Allfälliges
WICHTIGE INFORMATIONEN DES ZENTRALVERBANDES DER KLEINGÄRTNER
1: Wie Sie den Medien sicher bereits entnommen haben, stoppt die Stadt Wien den Verkauf von Kleingärten an die Unterpächter.
Ein entsprechender Antrag wird am Montag in den Wohnbau-Ausschuss eingebracht.
Da die Stadt Wien die Grundkäufe eingestellt hat, kann eine Auskunft, ob ein Ankauf aufgrund nachstehender Übergangsregelung überhaupt noch möglich ist, auch nur von der Fachabteilung MA 69 erteilt werden.
Die Übergangsregelung lautet:
Wenn im Vertrauen auf die bisherige Regelung bis zum 31. Jänner 2021 Ausgaben im Zusammenhang mit einem Kleingartenankauf angefallen sind bzw. anfallen (belegt beispielsweise durch Rechnungen für die dortige Vermessung), kann man noch bis Jahresende 2021 einen Antrag auf Ankauf seines Kleingartens stellen.
Eine Ausnahmeregelung gibt es aber für jene, die ihren Kleingarten noch gern schnell kaufen möchten: Wenn innerhalb derselben Kleingartenanlage mehr als 80% der Kleingärten verkauft wurden (bemessen an der Anzahl der Kleingärten), wird den verbleibenden Pächtern noch bis Jahresende 2021 eine Kaufoption gewährt.
Weitere Informationen finden sich auch unter:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/grund/kleingarten/kauf.html#regeln
2: Sehr geehrte Damen und Herren der Vereinsleitungen,
wir dürfen Sie darüber informieren, dass mit Streichung der „sozialen Begründung“ für Gärten unter € 18.200,00 aus den Vergaberichtlinien (gemäß Beschluss der JHV ZV 2020) hinkünftig nachstehend beschriebene Regelung gilt.
Bei Gebäuden mit einem Schätzwert bis € 18.200,00 behält sich der Zentralverband als Generalpächter das Recht vor, eine Bausperre – abhängig vom Zustand des Gebäudes – zu verhängen. Diese Maßnahme wird bei Gebäuden gesetzt, die gut noch ein paar Jahre nutzbar sind. So soll verhindert werden, dass Gebäude, über deren Nutzung sich ein Unterpachtwerber mit weniger finanziellem Spielraum freuen würde von finanzkräftigeren Unterpachtwerbern einfach weggerissen werden und ein Neubau errichtet wird.
Vorgehensweise:
Wenn Sie ein Schätzgutachten erhalten, in welchem ein Gebäude mit einem Schätzwert von unter € 18.200,00 aufscheint, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Zentralverband auf, um die weitere Vorgehensweise hinsichtlich einer etwaigen Bausperre zu besprechen. Ziel ist es, dass der Unterpachtwerber so früh als möglich von einer etwaigen Bausperre unterrichtet wird und nicht erst bei Unterzeichnung des Pachtvertrages im Verbandsbüro.
Diese verhängte Bausperre wird als weiterer Kündigungsgrund in einer Zusatzvereinbarung festgehalten. Sollte also ein Unterpächter mit einer Bausperre vor Ende derselbigen das Haus abreißen und für einen Neubau einreichen, wird der Pachtvertrag gekündigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Straka, Obmann
Weitere Informationen finden sich auch unter:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/grund/kleingarten/kauf.html#regeln
2: Sehr geehrte Damen und Herren der Vereinsleitungen,
wir dürfen Sie darüber informieren, dass mit Streichung der „sozialen Begründung“ für Gärten unter € 18.200,00 aus den Vergaberichtlinien (gemäß Beschluss der JHV ZV 2020) hinkünftig nachstehend beschriebene Regelung gilt.
Bei Gebäuden mit einem Schätzwert bis € 18.200,00 behält sich der Zentralverband als Generalpächter das Recht vor, eine Bausperre – abhängig vom Zustand des Gebäudes – zu verhängen. Diese Maßnahme wird bei Gebäuden gesetzt, die gut noch ein paar Jahre nutzbar sind. So soll verhindert werden, dass Gebäude, über deren Nutzung sich ein Unterpachtwerber mit weniger finanziellem Spielraum freuen würde von finanzkräftigeren Unterpachtwerbern einfach weggerissen werden und ein Neubau errichtet wird.
Vorgehensweise:
Wenn Sie ein Schätzgutachten erhalten, in welchem ein Gebäude mit einem Schätzwert von unter € 18.200,00 aufscheint, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Zentralverband auf, um die weitere Vorgehensweise hinsichtlich einer etwaigen Bausperre zu besprechen. Ziel ist es, dass der Unterpachtwerber so früh als möglich von einer etwaigen Bausperre unterrichtet wird und nicht erst bei Unterzeichnung des Pachtvertrages im Verbandsbüro.
Diese verhängte Bausperre wird als weiterer Kündigungsgrund in einer Zusatzvereinbarung festgehalten. Sollte also ein Unterpächter mit einer Bausperre vor Ende derselbigen das Haus abreißen und für einen Neubau einreichen, wird der Pachtvertrag gekündigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Straka, Obmann
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SPRECHSTUNDEN VON 17 - 19 UHR FINDEN IN DER VEREINSKANZLEI
ZU FOLGENDEN TERMINEN STATT:
Aufgrund des Lockdown entfällt die Sprechstunde. In dringenden
Angelegenheiten ist das Vereinsbüro unter Mobil: 066488610103 oder Mail: vereinsleitung@waidäcker.a erreichbar.
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Erster Ausblick zu Lockerungen und Änderungen ab 8. Februar:
- Ausgangsbeschränkungen bleiben von 20 bis 6 Uhr aufrecht.
- Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Wo bisher eine MNS-Maske vorgeschrieben war, muss in Zukunft eine FFP2-Maske getragen werden.
- An öffentlichen Orten gilt ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben.
- Zwischen 6 und 20 Uhr dürfen sich maximal 2 Haushalte treffen – höchstens 4 Erwachsene mit ihren aufsichtspflichtigen Kindern.
- Schulen: es gibt Präsenzunterricht für Volksschulen sowie Schichtbetrieb bei Unter- und Oberstufen inklusive verpflichtender Tests. Ohne Test wird nur Distance-Learning möglich sein.
- Der Handel öffnet unter Auflagen wie verpflichtender FFP2-Maske und 20 Quadratmetern Platz pro Kunde.
- Museen, Bibliotheken sowie Zoos öffnen ebenfalls unter entsprechenden Auflagen.
- Körpernahe Dienstleister (z.B. Friseure) dürfen in Zusammenhang mit Eintrittstests öffnen. Diese dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Personen, die sich in den letzten 6 Monaten infiziert haben, müssen keinen Test vorweisen.
- Einreisekontrollen werden verschärft, es gibt verpflichtende Tests.
- Härtere Strafen für Masken-Verweigerer.
2. Lockdown ab 17.11.2020 0:00 Uhr verschärft.
Geöffnet bleiben:
SupermärkteDas Betreten und Befahren des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen ist untersagt. Alle "körpernahen Dienstleistungen" sind verboten, etwa auch Friseure oder Kosmetiker oder der Gang zum Masseur, wie auch: Hörgerätakustiker, Tanzschulen, Wettbüros, Bäder und sämtliche Freizeiteinrichtungen. Auch Bibliotheken, die bisher offen waren, dürften schließen.
Offen bleibt das, was bereits vergangenen März als "kritische Infrastruktur" definiert wurde: Apotheken, der Lebensmittelhandel, bäuerliche Direktvermarkter und Drogerien. Gute Nachricht für Haustiere: Auch Tierfutter kann weiterhin in einschlägigen Geschäften gekauft werden. Gesundheits- und Pflegedienstleistungen bleiben erlaubt, der Verkauf und die Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten ebenso.
Der Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen, der Gartenbaubetrieb, der Handel mit Futter und Düngemittel bleiben geöffnet. Tankstellen, Banken, Trafiken, Kioske, Abfallentsorgungsbetriebe, KFZ- und Fahrradwerkstätten und der Fahrradverleih dürfen auch weiterhin offen haben.
Die Öffnungszeiten bleiben auf 06.00 bis 19.00 Uhr limitiert. Es gelten ein Meter
Mindestabstand und der Mundnasenschutz - auch für Märkte im Freien.Das Einkaufen ist nur von 6 bis 19 Uhr erlaubt. Ausgenommen davon sind Apotheken, Tankstellen und Lieferdienste. Es dürfen in den offen bleibenden Geschäften allerdings nur Waren erworben werden, die dem „typischen Warensortiment des jeweiligen Geschäfts“ entsprechen. Bestehen bleibt bei den offenen Geschäften auch die Abstandsregel, die Zehn-Quadratmeter-Regel pro Kunde und das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Einkaufs.
Nochmals im Detail:
- öffentliche Apotheken
- Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten und bäuerlichen Direktvermarktern)
- Drogerien und Drogeriemärkte
- Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
- Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
- Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe- bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden
- veterinärmedizinische Dienstleistungen
- Verkauf von Tierfutter
- Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten
- Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
- Tankstellen und Stromtankstellen, einschließlich Waschanlagen
- Banken
- Post-Diensteanbieter einschließlich deren Postpartner
- Ticketschalter auf Bahnhöfen und in der U-Bahn
- Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
- Abfallentsorgungsbetriebe
- KFZ- und Fahrradwerkstätten
- Auto- und Fahrradverleih
Drogerien
Apotheken
Tankstellen
Trafiken
Post
Banken
Werkstätten
Tiernahrung
Geschlossen haben:
Friseure![]()
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Kosmetik Masseure Gottesdienste werden keine abgehaltenAusgangsbeschränkungen - Ausnahmen:
Arbeit
Spazieren
Sport
Einkaufen
Betreuung
Lebenspartner
Arzt
Gastronomie: Abholung erlaubt, Details zu Beherbergung, Veranstaltungen und Sport
Die Gastro-Betriebe bleiben geschlossen. Ausgenommen sind Kranken- und Kuranstalten, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie Betriebskantinen ausschließlich für Mitarbeiter.
Eine Abholung von Speisen und Getränken von 6 bis 19 Uhr ist weiterhin möglich. Die Speisen und Getränke dürfen nicht im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte konsumiert werden. Lieferservice ist wie bisher rund um die Uhr möglich.
Geschlossen halten für touristische Zwecke müssen weiterhin auch Beherbergungsbetriebe.
Veranstaltungen bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen sind Begräbnisse mit höchstens 50 Personen, unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte, Aufsichtsratssitzungen, Vollversammlungen, Betriebsratssitzungen, Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken und Absolvierung von beruflichen Abschlussprüfungen, die eine Anwesenheit erfordern und digital nicht möglich sind.
Hobbysportler dürfen Sportstätten zur Ausübung des Sports nicht betreten. Ausgenommen ist der Spitzensport. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich.
Arbeit und Beruf
Wo immer möglich sollte auf Homeoffice umgestellt werden. Am Arbeitsplatz ist künftig ein Mund-Nasenschutz verpflichtend zu tragen, falls der Mindestabstand von einem Meter unterschritten wird. Auch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen sind möglich (feste Teams, Trennwände).
Alten- und Pflegeheime
Zum Schutz in Alten- und Pflegeheimen gilt, dass Mitarbeiter in den jeweiligen Einrichtungen einmal wöchentlich getestet werden müssen. Falls Tests nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, sind vorrangig Mitarbeiter mit Bewohnerkontakt zu testen. Alternativ zum Test ist eine Corona Sars-Cov-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA) oder äquivalente bzw. höherem Standard entsprechende Maske zu tragen. Betreiber müssen entsprechende Präventionskonzepte umzusetzen.
Bewohner von Alten- und Pflegeheimen dürfen maximal einmal pro Woche von einer Person besucht werden (ausgenommen sind etwa Palliativ- und Hospizbegleitung sowie Seelsorge).
Besucher müssen zudem ein negatives Testergebnis vorweisen. Bei einem Antigentest darf die Probeabnahme maximal 24 Stunden zurückliegen, bei einem PCR-Test maximal 48 Stunden. Wenn kein negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, ist durchgehend eine CPA- oder mindestens gleichwertige Maske zu tragen.
Spitäler und Kuranstalten
Zum Schutz von Kranken- und Kuranstalten gilt, dass Mitarbeiter einmal wöchentlich getestet werden müssen. Alternativ gilt auch hier die Regelung zur Atemschutzmaske wie in Alten- und Pflegeheimen.
Patienten, die in Kranken- oder Kuranstalten länger als eine Woche aufgenommen sind, dürfen pro Woche von einer Person einmal besucht werden. Ausnahmen sind:
- Besuch minderjähriger Patienten (höchstens zwei Personen zur Begleitung)
- Unterstützungsbedürftiger Patienten (höchstens zwei Personen zur Begleitung)
- Schwangerschafts-Untersuchungen und Entbindungen: höchstens eine Person zur Begleitung
- Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen
- Patientenanwälte sowie eingerichtete Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte
BesucherInnen müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Auch hier gilt: Antigentests maximal 24 Stunden alt, PCR-Tests maximal 48 Stunden. Ohne negatives Testergebnis gilt ebenfalls die erwähnte Pflicht zur Atemschutzmaske.
Schulen gesondert geregelt
Nicht umfasst von der neuen Verordnung sind der Kindergarten-, Schul- und Hochschulbereich. Hier gibt es eine eigene Verordnung des Bildungsministeriums.
- Für alle Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Polytechnische Schulen gilt ab Dienstag, 17. November bis Freitag, 4. Dezember Distance-Learning-Unterricht. Alle Schulen bleiben aber für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen.
- In Sonderschulen findet weiterhin Präsenzunterricht statt. Die Schulleitung kann aber in Ausnahmefällen ein Fernbleiben vom Unterricht von Schülern erteilen.
- Für Schulen der Sekundarstufe II (Oberstufe) gilt, dass der bestehende Distance-Learning-Betrieb bis auf Freitag, 4. Dezember 2020, ausgeweitet wird.
- Ab Montag, 7. Dezember ist wieder eine Rückkehr in den regulären Schulbetrieb geplant
Details sowie Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte sind beim Bildungsministerium abzurufen.
PCR-Test oder Gurgeltest ohne Voranmeldung
In der Zeißberggasse 2 im 16. Bezirk kann sich jeder ab sofort und ohne Voranmeldung im Testcontainer von Labor Confidence auf Coronaviren testen lassen.
Der blaue Testcontainer befindet sich auf dem Firmengelände in der Julius-Meinl-Gasse beim Kongressbad und hat täglich von 8.30 bis 17 Uhr geöffnet. Bei einer Testung müssen Name, Telefonnummer und Mailadresse angegeben werden. Diese Angaben sind für den Versand der Befunde notwendig. Zweimal täglich werden die Proben in das PCR-Labor Confidence gebracht und anschließend analysiert.
Innerhalb von vier bis sechs Stunden steht das Ergebnis fest und wird dem Probanden mitgeteilt. Der Befund wird auch am selben Tag an die Testpersonen versandt. Der Preis für den Corona-Test liegt zwischen 140 und 190 Euro. Schüler, Studenten, Pensionisten und Unternehmen, mit denen es eine Vereinbarung gibt, zahlen weniger. Man kann sich aber vorab auch online unter www.confidence.at anmelden und bezahlen. Mit dem QR- Code geht man dann zur Teststation zur Probenentnahme.
Kontakt:
Confidence DNA-Analysen GmbH
Formanekgasse 14/1
1190 Wien
Tel.: 01/3684554
Mail: office@confidence.at
Homepage: www.confidence.at
Testcontainer 1 in Döbling:
Formanekgasse 14
1190 Wien
Testcontainer 2 in Ottakring:
Zeißberggasse 2
1160 Wien
Hygienemaßnahmen wie sie derzeit notwendig sind!
Ab Juli wieder zurück zum Alltag, soweit sich nichts anderes ergibt.
Aufgrund des 2. Lockdown entfällt die Sprechstunde im November.
10.07.2020 Sprechstunden 17:00 bis 19:00
08.08.2020 Gartenfest
21.08.2020 Sprechstunden 17:00 bis 19:0011.09.2020 Sprechstunden 17:00 bis 19:00
12.09.2020 Flohmarkt
25.09.2020 Generalversammlung 18:0009.10.2020 Sprechstunden 17:00 bis 19:00
13.11.2020 Sprechstunden 17:00 bis 19:00
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits angekündigt, haben wir damit begonnen den Verbandsbetrieb mit 4. Mai 2020 schrittweise wieder
hochzufahren. Einen Parteienverkehr wie vor der Krise gibt es zwar noch nicht, wir sind aber sehr darum bemüht, dringende Anliegenunserer Kleingärtnerinnen und Kleingärtner entsprechend zu erledigen.
Dies bedeutet, dass wir seit Montag in zwei alternierenden 4er Teams arbeiten und daher telefonisch wie folgt erreichbar sind:Montag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8 bis 15 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Es gibt auch wieder die Möglichkeit, Anliegen persönlich im Verbandsbüro zu erledigen, dies allerdings unter nachstehend
aufgeführten Bedingungen:
Vorherige, telefonische Terminvereinbarung: jede Person, die persönlich kommen möchte, muss sich vorab telefonisch
einen Termin geben lassenEinlass ins Verbandsbüro erst zum vereinbarten Zeitpunkt
Das Betreten des Verbandsbüros ist nur gestattet, wenn eine Schutzmaske (Nase-Mund) getragen wird
(Tuch oder Schal ist auch erlaubt)Bei den Anliegen, für die eine persönliche Vorsprache notwendig ist, handelt es sich hauptsächlich um Planunterfertigungen und die
Ausstellung von Pachtverträgen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Beratungen zu diversen Vereins- oder Mitgliedsbelangen
weiterhin ausschließlich telefonisch erfolgen.Wir bitten Sie höflich, diese Informationen an Ihre Mitglieder weiterzugeben.
Bitte bleiben Sie auch weiterhin gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs
1020 Wien, Simon-Wiesenthal-Gasse 2
Tel.: 01 587 07 85
Fax: 01 587 07 85/30
Email: zvwien@kleingaertner.at
Homepage: www.kleingaertner.at
Facebook: www.facebook.com/ZVdKleingaertner
Office International: www.jardins-familiaux.org
ZVR-Zahl: 641370194
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Kurzparkzone in Wien an 27.04.2020 wieder in Kraft
Schutzhaus Menü
Cybercrime
Coronavirus: Vorsicht vor Online-Betrügern
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Covid-Ampel neu
Quelle: YouTube Krone.at--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Coronavirus: Fakten statt Fakes
Dichtung und Wahrheit
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20.03.2020
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19.03.2020
24 h Betreuungshotline 01/ 4000 4001 ins Leben gerufen. Sie steht jenen Menschen zur Verfügung, die als Risikogruppe
Quelle: Michael Ludwig Bürgermeister der Stadt Wien
nicht außer Haus gehen dürfen und deshalb keine Einkäufe erledigen können. 25 MitarbeiterInnen der Stadt Wien
sind nun im täglichen Einsatz für jene, die momentan besonders unsere Hilfe brauchen.
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17.03.2020
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In Wien:
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KGV-Waidäcker
Aufgrund des von der Regierung verhängten Versammlungsverbotes entfallen
bis auf weiteres die Sprechstunden.In dringenden Fällen bitte den Obmann kontaktieren
0664/88610103
Zentralverband der Kleingärtner - Parteienverkehr ausgesetzt:
Sehr geehrte Damen und Herren der Vereinsleitungen!
Aufgrund der aktuellen Anordnungen der Bundesregierung haben wir uns entschlossen, den Parteienverkehr bis auf
Weiteres einzustellen.Wir sind jedoch Montag bis Freitag von 8 bis 11 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
Gerne können Sie auch auf postalischem oder elektronischem Weg Kontakt mit uns aufnehmen.
Wir bitten Sie höflich, Ihre Mitglieder entsprechend darüber zu informieren.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Zentralverband der Kleingärtner
Landesverband Wien der Kleingärtner
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Eine neue Saison bringt neue Bauvorhaben mit sich!
Schneeräumung
Winter Dienst:
Crncan Facility Services e.U.
Rokitanskygasse 39, 1170 Wien
tel: +43 1 923 03 63 fax: +43 1 923 03 63
e-mail: office@c-facility.at Web: http://www.c-facility.at
Bei eventuellen Missständen ersuche ich Sie sich direkt an den Winterdienst zu wenden.
Ich wende mich auch direkt an die Firma falls ich bei meinen Kontrollgängen Missstände
feststellen muss. Wenn mehr Personen die Fa. verständigen nehme ich an dass die Beschwerden
eher wahrgenommen werden.Ernst Straka
Obmann
Prinzipiell können Sie jeden der hier angeführten SchätzmeisterInnen für Wien beauftragen.
Wir ersuchen aber, sich nach Möglichkeit an den angegebenen Wohnbezirken unserer SchätzmeisterInnen zu orientieren.Karl WITTMANN (Wohnbezirk: 1210 Wien)
gerichtlich beeideter Schätzmeister
Telefon: +43 699 1922 92 92
E-Mail: kfw@chello.atMaria DAMISCH (Wohnbezirk: 1210 Wien)
Telefon: +43 676 411 21 48
oder +43 676 490 68 77
E-Mail: maria.damisch21@gmail.com
DI Herbert BARKOW (Wohnbezirk: 1130 Wien)
Telefon: +43 664 503 20 26
E-Mail: barkow@gmx.at