Page 2 - Hausbau-Fibel. Bitte etwas Geduld!
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VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

               Der/die angeführte Bauwerber/in

               Herr / Frau

               Parzelle Nr.:

               des KGV Waidäcker anerkennt mit Seiner/Ihrer Unterschrift folgende Verpflichtungs-
               erklärung:




               1 Anlieferung - Baustellenverkehr


               1.1    Der/die Bauwerber/in haftet für die Behebung aller Schäden, welche durch Ihre
                      beauftragten Baufirmen, Subfirmen, Lieferfirmen etc. an Gemeinschaftseinrichtun-
                      gen des KGV Waidäcker verursacht werden.
                      Dies betrifft Haupt- und Seitenwege, deren Einbauten und Oberflächen, Zäune,
                      Strom- und Telefonleitungen, Schrankenanlagen usw.

               1.2    Beschädigungen jeglicher Art im Bereich der Kleingartenanlage sind
                      unverzüglich beim Baustellenbeauftragten zu melden. ansonsten erfolgt eine polizei-
                      liche Anzeige nach § 4 Abs. 5 der STVO.
               1.3    Die Höhenbeschränkung bei der Einfahrt beträgt ausnahmslos 3,6 m.                       02/05
               1.4    Für einfahrende LKW besteht eine Gewichtsbeschränkung welche unbedingt
                      einzuhalten ist:
                      Höchst zulässiges Gesamtgewicht von Fahrzeugen mit zwei Achsen 18T
                      Höchst zulässiges Gesamtgewicht von Fahrzeugen mit drei Achsen 25T
                      (Bei Übergewicht ist ein Reparaturbetrag für die Erhaltung der Straße zu entrichten.)

                      Die Einbringung von Fertigbeton mit Mischwagen und Betonmischpumpwagen ist
                      mit Angabe der vorgesehenen Fahrzeuge unbedingt mit dem Baustellenkoordinator
                      zu vereinbaren.

               1.5    Die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.




               2 Halten und Parken, Materiallagerung und Container

               2.1  In der Anlage besteht absolutes Parkverbot, kurzfristiges Be- und Entladen ist
                    zulässig.
               2.2  Lagerungen in der Anlage sind nur im Bereich der Waidäckergasse und der Steinle-
                    gasse möglich. Da es sich um öffentliches Gut handelt, ist eine entsprechende
                    Bewilligung bei der zuständigen MA46 einzuholen.










               Wien, 01.02.2022
               Bauordnung KGV Waidäcker.docx
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