Page 3 - Hausbau-Fibel. Bitte etwas Geduld!
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2.3  Grundsätzlich darf kein Material oder Bauschutt in der Anlage gelagert werden.

                     In Absprache mit der Vereinsleitung bzw. deren Vertretung kann die Genehmigung
                     zur Nutzung des Umkehrplatzes für Lagerungen oder Container (max. 8m³) gegen
                    eine Gebühr von EUR 20,00 je Tag und Container erteilt werden.
                    Anlieferungen immer mit mind. 2 Tage Vorlauf. (siehe auch Kap.4).

               2.4  Für den Bereich des Schutzhauses und des Gastgartens gilt die selbe Regelung wie
                    bei 2.3. Keine Lagerung oder Container ohne Genehmigung und Gebühr!
                    (Sperrbare Parkfläche bis max. 10m)

               3 Baustelleneinrichtung und Reinigung


               3.1  Am Beginn des Seitenganges ist eine wettergeschützte Tafel mit Namen und
                    Telefonnummer des Bauherren/frau sowie der zuständigen Baufirma anzubringen.
               3.2  Der/die Bauwerber/in ist verpflichtet täglich für die Reinigung der Haupt- und Seiten-
                    wege sowie der Regenrinnen zu sorgen. Bei Unterlassung ist der KGV Waidäcker
                    berechtigt die MA 48 für die Reinigung zu beauftragen und die anfallenden Kosten
                    dem/der Bauwerber/in in Rechnung zu stellen.
               3.3  Der Seitengang ist entlang der Bauarbeiten mit Vlies und sägerauen (Rutschgefahr)
                    Schalbrettern mit einer Stärke von ca. 3-4 cm, sowie der gesamte Zaunbereich
                    entweder mit Holz oder Styrodur mit mind. 3 cm, zu schützen. (siehe Beilage)
               3.4  Bei Bauarbeiten mit Kelleraushub, ist eine Baugrubensicherung gemäß der Bauord-
                    nung für Wien sowie gemäß Wiener Kleingartengesetz vorzusehen.                            03/05


                    Ein Wetterschutz (Folie) zur Absicherung des Erdmaterials wird dringend empfohlen!


               4 Koordination und Termine

               4.1    Sämtliche Bauangelegenheiten sind mit der Vereinsleitung bzw. dem   Baustellen-
                      beauftragten oder dessen Vertretung zeitgerecht zu koordinieren.
               4.2    LKW-Anlieferungen oder Ähnliches (z.B.: Betoniertage, Container, usw.) sind mit
                      mind. 2 Tage Vorlauf mit dem Baustellenkoordinator zu vereinbaren.
               4.3    In der Sommerpause von 15 April bis 15 Oktober besteht ein absolutes Verbot für
                      Aushub- und Abbrucharbeiten.
               4.4    In den Sommermonaten vom 15.Juni bis 15. September besteht ein Allgemeines
                      Bauverbot

               4.5    In der Sommerpause von 15 April bis 15 Oktober ist eine Ruhezeit von:
                      Mo – Fr von 13:00 – 15:00 und 22:00 – 06:00 ausnahmslos einzuhalten.

               4.6    Die Wochenendruhe von Samstag 13:00 bis Montag 06:00 sowie die Feiertagsruhe
                      ist auch von gewerblichen Firmen ausnahmslos einzuhalten..












               Wien, 01.02.2022
               Bauordnung KGV Waidäcker.docx
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