Page 4 - KGV Waid_Hausbau 2025
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5.1 Der Nachweis einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist beizubringen.
5.2 Für die Vereinsanlagen betreffende Bauaufsicht ist dem Verein eine Pauschalent-
schädigung von:
Bauvorhaben ohne Einreichung EUR 250,00
Bauvorhaben ohne Keller EUR 550,00
Bauvorhaben mit Keller EUR 750,00
bei unterfertigen der Einreichpläne zu entrichten.
5.3 Zur Sicherung etwaiger Ansprüche ist eine Kaution von EUR 5.000,00 bei unterferti-
gen der Einreichpläne bei der Vereinsleitung zu hinterlegen.
5.4 Es ist eine Beweissicherung vor Baubeginn mit gemeinsamer Begehung der Wege
und des Baufeldes im Beisein von Bauherr/frau, Baufirma und Vereinsvertretung auf-
zunehmen.
5.5 Bei Beginn der Bautätigkeit ist an den Verein eine Kopie der Baubeginn-Anzeige der
MA37 zu übergeben.
5.6 Nach Abschluss der Bautätigkeit ist an den Verein eine Kopie der Baufertigstellungs-
anzeige und des positiven Kanalbefundes zu übergeben.
5.7 Vor Rückgabe der Kaution ist eine Kontrollbegehung der Wege erforderlich. Etwaig
festgestellte Mängel oder Schäden sind vom Bauherren/frau ordnungsgemäß behe-
ben zu lassen. Bei Unterlassung ist der KGV Waidäcker berechtigt, die Kosten der 04/05
Reparaturen vom Kautionsbetrag abzuziehen.
Wien, 01.01.2025
Bauordnung KGV Waidäcker.docx