Page 4 - Hausbau-Fibel. Bitte etwas Geduld!
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5 Administration


               5.1    Der Nachweis einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist beizubringen.
               5.2    Für die Vereinsanlagen betreffende Bauaufsicht ist dem Verein eine Pauschalent-
                      schädigung von:
                          Bauvorhaben ohne Einreichung          EUR      250,00
                          Bauvorhaben ohne Keller               EUR      450,00
                          Bauvorhaben mit Keller                EUR      650,00
                      bei unterfertigen der Einreichpläne zu entrichten.

               5.3    Zur Sicherung etwaiger Ansprüche ist eine Kaution von EUR 5.000,00 bei unterferti-
                      gen der Einreichpläne bei der Vereinsleitung zu hinterlegen.

               5.4    Es ist eine Beweissicherung vor Baubeginn mit gemeinsamer Begehung der Wege
                      und des Baufeldes im Beisein von Bauherr/frau, Baufirma und Vereinsvertretung auf-
                      zunehmen.
               5.5    Bei Beginn der Bautätigkeit ist an den Verein eine Kopie der Baubeginn-Anzeige der
                      MA37 zu übergeben.

               5.6    Nach Abschluss der Bautätigkeit ist an den Verein eine Kopie der Baufertigstellungs-
                      anzeige und des positiven Kanalbefundes zu übergeben.

               5.7    Vor Rückgabe der Kaution ist eine Kontrollbegehung der Wege erforderlich. Etwaig
                      festgestellte Mängel oder Schäden sind vom Bauherren/frau ordnungsgemäß behe-
                      ben zu lassen. Bei Unterlassung ist der KGV Waidäcker berechtigt, die Kosten der        04/05
                      Reparaturen vom Kautionsbetrag abzuziehen.










































               Wien, 01.02.2022
               Bauordnung KGV Waidäcker.docx
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