Page 5 - KGV Waid_Hausbau 2025
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Der/die Bauwerber/in verpflichtet sich den Anordnungen Vereinsleitung / Baustellenbeauf-
               tragten in Baustellenangelegenheiten Folge zu leisten.
               Sollte dem nicht entsprochen werden muss mit zivilrechtlichen Klagen gerechnet werden.

               Der/die Bauwerber/in erklärt ausdrücklich, dass alle Punkte dieser Verpflichtungserklärung
               verständlich besprochen wurden und keine Unklarheiten bestehen.










               Wien, am
                                                                  Obmann/frau








               Wien, am
                                                              Baustellenbeauftragter






                                                                                                              05/05
               Wien, am
                                                                  Bauwerber/in








                            am
                                                        Baufirma 1                     Anmerkung








                            am
                                                        Baufirma 2                     Anmerkung








               Beilagen:  Lageplan KGV Waidäcker
                           Muster "Abdeckung Seitenwege"







               Wien, 01.01.2025
               Bauordnung KGV Waidäcker.docx
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