Page 5 - KGV Waid_Hausbau 2025
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Der/die Bauwerber/in verpflichtet sich den Anordnungen Vereinsleitung / Baustellenbeauf-
tragten in Baustellenangelegenheiten Folge zu leisten.
Sollte dem nicht entsprochen werden muss mit zivilrechtlichen Klagen gerechnet werden.
Der/die Bauwerber/in erklärt ausdrücklich, dass alle Punkte dieser Verpflichtungserklärung
verständlich besprochen wurden und keine Unklarheiten bestehen.
Wien, am
Obmann/frau
Wien, am
Baustellenbeauftragter
05/05
Wien, am
Bauwerber/in
am
Baufirma 1 Anmerkung
am
Baufirma 2 Anmerkung
Beilagen: Lageplan KGV Waidäcker
Muster "Abdeckung Seitenwege"
Wien, 01.01.2025
Bauordnung KGV Waidäcker.docx