Page 5 - Statuten und Gartenordnung
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Gartenordnung & Statuten KGV-Waidäcker



          Wege in Kleingärten

          Die Oberflächen von Wegen und sonstigen befestigten Flächen dürfen nicht aus bitumenhältigen Material hergestellt werden. Die
          Niederschlagsversickerung im Wegbereich muss gewährleistet sein.


          Vereinswege und Gemeinschaftsanlagen

          Vom Nutzungsberechtigten sind die dem Kleingarten vorgelagerten Wege reinzu halten. Das Ablagern von Materialien, Schutt und
          Abfällen ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Die Kosten behördlicher Maßnahmen bei Verstößen  gegen  diese
          Vorschrift  trägt der Verursacher.Das Befahren der Wege in der Kleingartenanlage mit Motorfahrzeugen ist nurmit Bewilligung der
          Vereinsleitung gestattet.Das Waschen von Kraftfahrzeugen in Kleingärten und Kleingartenanlagen ist verboten


          Ruhezeiten, Verbot von Lärmentwicklung

          Während der Ruhezeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis6.00 Uhr - ist jede lärmende Tätigkeit verboten. Lärmende

          Bautätigkeit ist unter allfälliger Berücksichtigung von gesetzlichen Vorschriften nur in den von der Vereinsleitung zu bestimmenden
          Zeiten, die sich auch über die Mittagsruhe erstrecken kann, gestattet. Die Verwendung von Geräten, die mit Verbrennungsmotoren
          betrieben sind, ist Samstag von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr verboten.
          Während den besonderen Ruhezeiten (s. Pkt. 1) ist auch die Benützung von Hand- und elektrisch betriebenen Gartengeräten untersagt.



          Grillen im Freien

          Das Holzkohlen-Grillen im Freien ist nur mit Zustimmung der Parzellennachbarn gestattet.




          Zutritt zu Kleingärten

          Vereinsfunktionären, Gartenfachberatern und Vertretern des Verpächters ist in Ausübung ihrer Funktion im Bedarfsfall (z.B. Was-
          serablesung) der Zutritt zu  den Kleingärten zu gestatten. Nutzungsberechtigte in Kleingartenanlagen sind bei Vorhandensein von
          Wasserzählern oder Einrichtungen, die nicht ausschließlich dem Nutzungsberechtigten obliegen auf der Parzelle verpflichtet, einen
          Schlüssel für die Garteneingangstüre bei der Vereinsleitung zu hinterlegen. Im Notfall kann diese Inanspruchnahme des Zutritts-
          rechtes auch ohne vorherige Anmeldung erfolgen.






























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