Page 6 - Statuten und Gartenordnung
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Gartenordnung & Statuten KGV-Waidäcker


                                 Statuten des KGV-Waidäcker



          1                                   Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

          1.1       Der Verein führt den Namen: KLEINGARTENVEREIN WAIDÄCKER


          1.2       hat seinen Sitz in 1160 Wien, Waidäckergasse 6 / Johann-Staud-Strasse 9

          1.3       erstreckt seine Tätigkeit örtlich auf die seinen Namen tragende Kleingartenanlage

          1.4       Der Verein übt seine Tätigkeit als selbständiger Verein aus, jedoch unter Beachtung der Rechte und Pflichten, die sich
                    aus seiner eigenen Mitgliedschaft im Landesverband der Kleingärtner und dessen Mitgliedschaft im Zentralverband
                    der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter Österreichs ergeben.


          2                                      Zweck und Ziele des Vereins

                    Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, erstrebt generell die Förderung des Kleingartenwesens
                    und in diesem Rahmen insbesondere die Wahrung der gemeinsamen Interessen jener Kleingärtner, deren Kleingär-
                    ten sich in der Kleingartenanlage des Vereins befinden

          2.1       Der Erfüllung des Zwecks und der Ziele des Vereins dienen insbesondere folgende Aufgabenstellungen und Durchfüh-
                    rungsmaßnahmen unter vorrangiger Befriedigung der Bedürfnisse der Vereinsmitglieder:

          2.1.1     der Erwerb von Grundflächen und deren Überlassung an die Mitglieder zur kleingärtnerischen Nutzung i.S.d. §1 Abs.
                    1 des Bundes-Kleingartengesetzes BGB! 1959/6 (KIGG) in jeweils geltender Fassung, das heißt, insbesondere unter

                    Ausschluss erwerbsmäßiger Nutzung.

          2.1.2     die Verwaltung der Kleingartenanlage für alle Kleingärtner, denen wie immer geartete Nutzungsrechte an den in der
                    Kleingartenanlage befindlichen Kleingartenparzellen zustehen, insbesondere Verwaltung der Gemeinschaftsflächen,
                    Gemeinschaftsanlagen und sonstigen der Befriedigung gemeinsamer Bedürfnisse dienenden Einrichtungen, dies im
                    Einvernehmen mit dem Grundeigentümer oder Generalpächter, insofern der Verein nicht selbst Grundeigentümer
                    oder Generalpächter ist.

          2.1.3     die Förderung der allgemeinen und fachlichen Bildung der Vereinsmitglieder, deren theoretische und praktische
                    Schulung insbesondere im Rahmen spezieller Fachgruppen, die Abhaltung von Fachvorträgen und Ausstellungen
                    sowie die Prämierung vorbildlicher Leistungen, all dies bezogen auf das Gebiet des Kleingartenwesens.

          2.1.4     die Vermittlung und Verbreitung der vom Zentralverband der Kleingärtner
                    herausgegebenen Zeitschrift, „Der österreichische Kleingärtner“ und anderer
                    Fachschriften, Bücher und Hilfsmittel, die Anlage einer Fachbibliothek und die Erfassung und Aufzeichnung stati-

                    stischer Daten über den Vereinstätigkeitsbereich.

          2.1.5     die Vermittlung öffentlicher und privater Mittel zur Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen, Beschaffung von Wirt-
                    schafts- und Bedarfsartikel für den Gartenbau, für Konservierungszwecke, Kleintierzucht und Imkerei zwecks
                    Abgabe an die Mitglieder.









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