Page 7 - Statuten und Gartenordnung
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Gartenordnung & Statuten KGV-Waidäcker



          2.1.6     Die Beratung der Mitglieder in Angelegenheiten der Bewirtschaftung ihrer Kleingärten und die Vermittlung von Rechts-
                    auskünften in Kleingartenangelegenheiten durch den Landesverband oder den Zentralverband der Kleingärtner.


          2.1.7     Die Vermittlung und den Abschluss preiswerter und spartengerechter Versicherungen im Rahmen der Kollektivver-
                    sicherung des Landesverbandes.


          2.1.8     Die Schaffung und die Erhaltung einer entsprechenden Infrastruktur der Kleingartenanlage, insbesondere in Form
                    sicher benutzbarer Wege und Abstellflächen und deren Beleuchtung, der Außenumfriedung der Kleingartenanlage,
                    frostsicherer Wasserversorgung, von Kanälen zur Aufnahme von Abwässern, zeitgemäßer Energieversorgung u.a.m..



          3                           Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks

                    Der Vereinszweck soll durch ideelle und materielle Mittel erreicht werden.


          3.1       Als ideelle Mittel dienen vor allem die in den Punkten 2.1.3, 2.1.4 und 2.1.6 aufgezählten Maßnahmen.


          3.2       Die erforderlichen materiellen Mittelsollen aufgebracht werden durch:


          3.2.1     Beitrittsgebühren, Mitgliedsbeiträge und anteilige Verwaltungskostenbeiträge aller in die Verwaltung einbezogenen
                    Kleingärtner. Beitrittsgebühr hat jeder zu entrichten, der als ordentliches Mitglied in den Verein aufgenommen wird,
                    unabhängig davon, ob er in bereits begründete Nutzungsrechte an einem Kleingarten eintritt oder solche erst für
                    sich neu begründet hat, daher auch in den Fällen der Pachtrechtsübertragung nach § 14 und der Pachtrechtsfort-
                    setzung nach §15 KIGG.


          3.2.1     Erträgnisse aus Veranstaltungen oder vereinseigenen Unternehmungen. (vor allem unser Vereinshaus, Schutzhaus
                    Waidäcker), betreffend . Die Einnahmen aus vereinseigenen Unternehmungen stehen ausschließlich dem Verein zu
                    Zwecken der Verwirklichung der Vereinsziele zur Verfügung. Auszahlungen an Vereinsmitglieder sind untersagt. Der

                    Betrieb vereinseigener Unternehmungen ist den Vereinszielen untergeordnet und stellt weder nach Art noch Umfang
                    einen Hauptzweck des Vereines dar.

          3.2.2     Spenden, Sammlungen, letztwillige und sonstige Zuwendungen. Die Mittel des Vereines dürfen nur für die in den

                    Statuten angeführten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des vereines dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer
                    Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereines erhalten.


          3.2.3     Erträgnisse aus Veranstaltungen oder vereinseigenen Unternehmungen

          3.2.4     Anteilige Kostenbeiträge der Mitglieder und sonstigen Kleingärtner der vom Verein verwalteten Kleingartenanlage zu

                    den Kosten der von der generalversammlung beschlossenen Maßnahmenzur Verbesserung der Infrastruktur  (siehe
                    Punkt 2.1.8)












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